Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Wir kümmern uns um die Erstellung, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.


Rundumservice inklusive Energieausweis

Bei Abschluss eines Maklervertrags mit der Immobilien B & D Dietrich GmbH übernehmen wir im Rahmen unseres Rundumservice Pakets die Kosten1) für die Erstellung des Energieausweises.

Der Energieausweis ist ein rechtlich gültiges Zertifikat und dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er bewertet die Energieeffizienz auf einer Skala von A+ bis H und ermöglicht es Käuferinnen, Käufern und Mieterinnen, Mietern, künftige Energiekosten besser einzuschätzen und mit anderen Immobilien zu vergleichen.

Zusätzlich kann der Energieausweis Hinweise auf sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes geben. Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum in der Regel 10 Jahre gültig.

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis ist Pflicht

Beim Verkauf oder der Vermietung ist der Energieausweis Pflicht2). Ohne gültigen Ausweis drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Mit unserem Service stellen wir sicher, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Welche Art von Energieausweis erforderlich ist, hängt unter anderem von Baujahr, Größe und energetischem Zustand des Gebäudes ab.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre. Das Ergebnis ist daher stärker vom individuellen Nutzerverhalten abhängig.

Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist in der Regel weniger aufwändig und dadurch kostengünstiger als ein Bedarfsausweis. Er eignet sich vor allem für Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsprofilen und vollständigen Verbrauchsdaten.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis berücksichtigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis seiner baulichen Beschaffenheit und der vorhandenen Anlagentechnik.

Dabei fließen Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung in die Berechnung ein. Der Bedarfsausweis liefert eine objektive Grundlage für die Bewertung der Energieeffizienz, unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Wann ist welche Art von Energieausweis erforderlich?

Gebäudeart Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis Freie Wahl Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis3)

Die genaue Einordnung des Einzelfalls übernehmen wir gerne für Sie und stimmen den passenden Energieausweis mit unseren Partnern ab.

Hinweise und Ausnahmen

1) Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) müssen die Kosten für den Energieausweis grundsätzlich von allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam getragen werden.

2) Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ergeben sich aus dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG).

3) Bei Gebäuden, die bereits bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich energetisch auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt in bestimmten Fällen ein Verbrauchsausweis. Beispiel: Ihr Haus wurde 1972 gebaut und im Jahr 2013 wurden belegbare energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. In einem solchen Fall kann ein Verbrauchsausweis ausreichend sein.

Sie sind unsicher, welcher Energieausweis erforderlich ist?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu den gesetzlichen Vorgaben und kümmern uns um die komplette Abwicklung der Erstellung.

Termin zur Beratung vereinbaren