Tippgeberprovision sichern

So einfach war Geld verdienen noch nie. Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte? Dann erzählen Sie uns davon und sichern Sie sich Ihre Tippgeberprovision.


Jetzt Tippgeberprovision sichern

Mit nur einem Hinweis können Sie sich eine attraktive Beteiligung am Erfolg sichern. Wir kümmern uns um alles Weitere und halten Sie transparent über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Tipp geben und Provision anfragen
Tippgeberprovision für Immobilienhinweise

So einfach funktioniert die Tippgeber­vereinbarung

  • 1. Objekt und Eigentümer nennen

    Sie nennen uns das zu vermittelnde Objekt mit den Kontaktdaten des Eigentümers. Sofern uns das Objekt nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen dies innerhalb von 5 Tagen schriftlich. Wir behalten uns vor, einzelne Immobilien oder Eigentümer abzulehnen.

  • 2. Kontaktaufnahme und Provisionszusage

    Wir nehmen im Anschluss Kontakt zum Eigentümer auf. Kommt ein Maklervertrag mit dem Verkäufer zustande, erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusage über Ihre Tippgeberprovision.

  • 3. Auszahlung der Tippgeberprovision

    Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der erzielten Netto Provision.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, damit ein Anspruch auf die Tippgeberprovision besteht:

  • Die Immobilie war uns vorher noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie wird noch nicht öffentlich beworben.
  • Die Immobilie befindet sich in unserer Region (Raum Duisburg).
  • Der Eigentümer hat noch keinen Maklervertrag mit einem anderen Makler abgeschlossen.
  • Eigentümer der Immobilie sowie Ehe oder Lebenspartner des Eigentümers sind als Tippgeber ausgeschlossen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen oder denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen zu berechnen.

Steuerliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Tippgeberprovision nach deutschem Recht steuerpflichtig sein kann (zum Beispiel als sonstige Einkünfte) und in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Informieren Sie sich im Zweifel bitte bei Ihrem Steuerberater über Ihre individuellen steuerlichen Pflichten.

Alle Voraussetzungen sind erfüllt?

Dann nutzen Sie Ihre Gelegenheit. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen telefonisch oder per E Mail zur Verfügung.

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Einige Fragen zum Schluss, über deren Beantwortung wir uns sehr freuen würden:
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